Am 29. Juni 2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und bringt einige wesentliche Änderungen mit sich. Ziel ist es, die Sicherheit von Maschinen in der EU weiter zu erhöhen und den regulatorischen Rahmen an moderne Technologien wie KI und vernetzte Systeme anzupassen.
Warum eine neue Verordnung?
Die Maschinenrichtlinie war seit 2006 in Kraft und musste an die technologischen Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden. Insbesondere die zunehmende Vernetzung, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und neue Risiken durch Cyberangriffe machten eine Überarbeitung notwendig. Die Verordnung sorgt für mehr Klarheit bei der Zertifizierung und stärkt die Sicherheit von Maschinen und deren Komponenten.
Wichtige Änderungen der Maschinenverordnung
- Von einer Richtlinie zur Verordnung: Während die alte Maschinenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt die neue Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Das sorgt für eine einheitliche Anwendung und reduziert Interpretationsspielräume.
- Erweiterte Sicherheitsanforderungen: Besonders bei der Steuerung sicherheitsrelevanter Funktionen durch Software, KI oder vernetzte Systeme müssen Hersteller strengere Sicherheitsstandards einhalten. Neue Anforderungen betreffen insbesondere:
- Cybersicherheit: Maschinen mit digitalen Komponenten müssen gegen unbefugten Zugriff und Manipulation geschützt sein.
- Künstliche Intelligenz: KI-gesteuerte Maschinen müssen nachweislich sicher arbeiten und unterliegen speziellen Prüfverfahren.
- Datenverfügbarkeit: Hersteller müssen sicherstellen, dass sicherheitsrelevante Daten langfristig gespeichert und abrufbar sind.
- Neue Anforderungen an digitale Bedienungsanleitungen: Die Verordnung erlaubt, dass Maschinenanleitungen standardmäßig in digitaler Form bereitgestellt werden. Allerdings müssen Nutzer auf Wunsch weiterhin eine gedruckte Version erhalten. Digitale Anleitungen bieten zahlreiche Vorteile wie schnellere Aktualisierbarkeit, interaktive Inhalte (z. B. Videos oder Augmented Reality) und eine einfachere Verteilung an internationale Kunden.Eine zentrale Herausforderung für Unternehmen ist die effiziente Bereitstellung und Verwaltung dieser digitalen Anleitungen. Genau hier setzt SIMPL (www.simpl.de) an: Unsere Lösung ermöglicht es Unternehmen, digitale Bedienungsanleitungen sicher und komfortabel bereitzustellen. Nutzer können direkt über ein Kundenportal oder mobile Geräte auf die aktuellsten Anleitungen zugreifen – auch offline, wenn keine Internetverbindung besteht. So stellen Unternehmen sicher, dass ihre Kunden immer auf dem neuesten Stand sind und Wartungs- oder Bedienfehler vermieden werden.
- Risikokategorien und CE-Kennzeichnung: Maschinen mit besonders hohem Risiko (z. B. autonome Maschinen oder bestimmte Industrieroboter) unterliegen strengeren Konformitätsbewertungsverfahren. In bestimmten Fällen ist eine unabhängige Zertifizierung durch eine „Benannte Stelle“ erforderlich.
- Erweiterte Verantwortung für Wirtschaftsakteure: Neben Herstellern haben nun auch Händler, Importeure und Betreiber größere Pflichten. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten oder genutzten Maschinen die neuen Anforderungen erfüllen.
Welche Fristen müssen Unternehmen beachten?
Die EU-Maschinenverordnung wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und tritt nach einer Übergangsfrist am 20. Januar 2027 vollständig in Kraft. Bis dahin müssen Hersteller und Unternehmen ihre Prozesse und Produkte an die neuen Vorgaben anpassen.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Technische Dokumentation überprüfen: Unternehmen sollten frühzeitig ihre Konformitätsbewertungen, Risikobeurteilungen und Sicherheitsdokumentationen aktualisieren.
- Cybersicherheitsmaßnahmen verbessern: Sicherheitsmechanismen gegen Hacking und Datenmissbrauch in Maschinen und Steuerungen müssen den neuen Standards entsprechen.
- KI-gesteuerte Systeme prüfen: Falls Maschinen Künstliche Intelligenz nutzen, sind zusätzliche Zertifizierungen und Sicherheitsnachweise erforderlich.
- Übergangsfrist nutzen: Bis Januar 2027 sollten alle relevanten Prozesse angepasst sein, um rechtzeitig konform zu sein.
Fazit
Die neue EU-Maschinenverordnung bringt wichtige Neuerungen, die insbesondere Hersteller, Händler und Betreiber betreffen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen, um konform zu bleiben und Wettbewerbsvorteile zu sichern. Wer jetzt handelt, kann spätere Probleme vermeiden und seine Maschinen sicher und gesetzeskonform gestalten. Besonders bei der digitalen Bereitstellung von Bedienungsanleitungen können Unternehmen mit Lösungen wie SIMPL effizient und zukunftssicher aufgestellt sein.